Positionspapier Online Wahlen der LAG Netzpolitik Bayern

Liebe Genossinnen und Genossen,

die meisten Kreisverbände haben ihre Direktkandidierenden zur Bundestagswahl bereits aufgestellt, aber immer noch finden Wahlveranstaltungen wie Vorstandswahlen und Wahlen des Landesparteitagsdelegierten statt. Der Sprecher:innenrat der LAG Netzpolitik Bayern möchte euch hiermit eine Abwägungsgrundlage online <> präsenz geben.

 

Die Probleme mit Onlinewahlen

Als Sprecher:innen stehen wir aus netzpolitischer Sicht Onlinewahlen grundsätzlich ablehnend gegenüber. Wichtige Grundsätze, die wir an unsere Wahlen stellen, sind online aktuell nicht gegeben:

Nachvollziehbarkeit: Der Prozess, wie die Stimmen in die virtuelle Urne gelangen, wird bei quelloffenen Systemen nur von Experten verstanden. Im Fall einer Anfechtung des Wahlergebnisses führt dieser Sachverhalt zu unüberwindbaren Schwierigkeiten. Meldungen von Hackergruppen die behaupten könnten, die Wahl manipuliert zu haben, können nicht entkräftet werden.

Auszählung: Die Bundessatzung fordert in §9 eine parteiöffentliche Stimmauszählung. Dies kann von digitalen Wahl-Systemen nicht gewährleistet werden, weil die Auszählung der abgegebenen Stimmen für Laien nicht nachvollziehbar ist, sofern die Wahl gleichzeitig anonym sein soll.

Geheime Wahl: Diese kann bei Online-Wahlen nicht garantiert werden. Auch bei einem verschlüsselten und pseudonymisierten Verfahren, könnten IDs zu IP-Adressen zugeordnet und somit auf die Person zurückschließen. Ob ein System dies technisch ausschließt, muss von Experten anhand des Quellcodes und offener Spezifikationen bewertet werden. Unabhängig davon ist die Integrität der Systeme nicht zwingend gewährleistet, zumal in Gegenwart von Staatstrojanern ein besonderes Risiko staatlich motivierter Manipulation von Nutzerendgeräten im Raum steht.

Überprüfbarkeit: Fehler können auch bei nicht-digitalen Wahlen nicht ausgeschlossen werden und so ist Überprüfbarkeit ("Richtigkeitskontrolle") ein wichtigeres Kriterium als die Fehlerfreiheit. Solange ein Fehler oder eine Manipulation entdeckt werden kann, ist aus unserer Sicht die "Manipulations- und Dokumentationssicherheit" gewährleistet. Leider gibt es bei digitalen Wahlvorgängen einen strukturellen Widerspruch zwischen Überprüfbarkeit (”Ich kann überprüfen, dass das System meine Stimme auch meiner Kandidatin gegeben hat“) und dem Wahlgeheimnis (”Niemand anders kann überprüfen, wem ich meine Stimme gegeben habe“).

Digitalkompetenz und -ausstattung: Insbesondere aber nicht ausschließlich ältere Genoss:innen haben immer wieder das Problem, dass sie entweder keine digitalen Endgeräte haben oder sich in deren Bedienung nicht ausreichend gut auskennen, um an einer Onlinewahl teilzuhaben. Erfahrungen der letzten Versammlungen entspricht dies etwa 10 % der erwarteten Teilnehmer:innen.
 

Warum dann nicht einfach in Präsenz?

Zum einen gibt es Sachzwänge wie dass die Behörden vor Ort eine Wahlversammlung coronabedingt nicht erlauben, aber auch grundsätzliche Fragen stellen sich in Präsenz:

Fürsorgepflicht: Als Inhaber:innen von Parteiämtern haben wir unseren Mitgliedern eine grundlegende Fürsorgepflicht. Unsere Mitglieder dem Infektionsrisiko einer Präsenzveranstaltung auszusetzen kann ab einer gewissen Inzidenz dieser zuwiderlaufen.

Öffentlicher Eindruck: Wir wollen als LINKE die Pandemie möglichst schnell überwinden. Eine Präsenzveranstaltung führt jedoch trotz aller berechtigter Kritik an der Umsetzung der Maßnahmen nicht zur Steigerung des Vertrauens der Menschen in „die Politik“. („Warum dürfen die sich treffen und ich darf meine Tante nicht besuchen.“)

Quarantäne und Tests: Bei Präsenzveranstaltungen ist in den meisten Empfehlungen zu Hygienekonzepten von mitgebrachten Schnelltestergebnissen zu lesen. Positiv Getestete sind so vollständig von der Stimmabgabe und unseren basisdemokratischen Prozessen ausgeschlossen. Auch Mitglieder in Quarantäne können nicht teilnehmen.

Zeitrahmen: Oft erlauben die Ordnungsbehörden coronabedingt nur schmale Zeitfenster, die eine demokratische Vorstellung und Befragung meist sehr erschweren bis verunmöglichen.
 

Was jetzt?

Unsere Empfehlung: wägt die Entscheidung bitte gründlich und gemeinsam in den vorbereitenden Gremien ab. Ist eine Wahl aktuell zwingend notwendig?

Wenn ihr euch gegen Präsenz entscheidet, dann fügt bitte unbedingt eine Briefwahl zur Bestätigung an.
 

Warum jetzt eine Briefwahl zusätzlich?

Für alle mit der Bundestagswahl zusammenhängenden Versammlungen (Vertreter:innen- und Direktkandidat:innenwahlen) ist es gesetzlich vorgeschrieben (COVID-19-Wahlbewerberaufstellungsverordnung).

Aber auch grundsätzlich lehnen wir als Partei und insbesondere die LAG Netzpolitik reine Onlinewahlen aufgrund der oben genannten Punkte ab. Deswegen als heilende Abstimmung, die unseren Grundsätzen genügt eine Briefwahl im Anschluss zur Bestätigung.
 

Ist Tool XY gut für Onlinewahlen?

Zunächst: Bitte auf gar keinen Fall Mitgliederdaten und sensibelste Daten wie Abstimmungen einem fremden Anbieter überlassen. Damit ihr nicht darauf angewiesen seid, haben wir eine Infrastruktur mit OpenSlides aufgebaut, die ihr für die Abstimmungen nutzen könnt.

 

Wer hilft mir?

Maximilian Arnold (netzpolitik@die-linke-bayern.de) aus unserem Sprecher:innenrat unterstützt euch gerne bei Fragen zur Entscheidungsfindung, Planung, Einrichtung, Umsetzung und mit Vorlagen.

Wir haben unter anderem bereits die Kreisverbände Ingolstadt, Augsburg, München und Freising unterstützt.